Baumpflegemaßnahme für Naturdenkmal
„Naturdenkmal Nr. 55“ – so lautet die nüchterne Amtsbezeichnung für die beiden etwa 30 Meter hohen, 4,30 Meter stammumfassenden und rund 400 Jahre alten Stieleichen vor dem ehemaligen Bahnhof. Sie stehen dicht nebeneinander auf der Böschung der Wied neben der Brücke.
Am vergangenen 10. August brach ein dicker Ast mit einem Durchmesser von 67 cm aus der Krone und stürzte zu Boden. Ortsbürgermeisterin Anke Klein meldete den Schaden der zuständigen Naturschutzbehörde und ließ das Areal um das Bushaltehäuschen unverzüglich durch den Bauhof weiträumig absperren. Das Risiko, dass noch weitere Äste herabfallen könnten, war zu groß.
Nach Abstimmung mit Christian Heidtmann von der Abteilung Bauleitplanung und Umweltschutz der Kreisverwaltung Altenkirchen, wurde die Baumdienstfirma Jakob Nestle aus Werkhausen beauftragt, einen Rückschnitt im Bereich der Schadstelle sowie einen Pflege- und Entlastungsschnitt an der verbleibenden Krone des Baumes mittels Steiger vorzunehmen. Eine Kontrolle der zweiten Eiche wurde ebenfalls durchgeführt. Die Arbeiten fanden am 26. August statt.
„Der Zustand der beschädigten Eiche hat sich seit dem letzten Pflegeschnitt im Jahr 2016 stark verschlechtert. Pilzbefall, zahlreiche Spechtlöcher und die Folgen mehrerer Trockenjahre zeugen davon. Der Baum hat deutlich an Substanz verloren und es ist innerhalb der nächsten zehn Jahre mit seinem Absterben zu rechnen“, so das Gutachten der Experten. Um das Leben des Baumes zu verlängern und gleichzeitig seine Standsicherheit zu gewährleisten, wurden jetzt Kronenäste und Totholz entfernt. Die gute Nachricht ist, dass die zweite Stieleiche, die näher an der Wied steht, eine bessere Gesundheit aufweist.
Der Aufwand für die Pflegemaßnahme beläuft sich auf rund € 1.000, wovon die Untere Naturschutzbehörde ein Drittel übernimmt. Den Rest trägt die Ortsgemeinde als Eigentümerin des Grundstücks.
Das Naturdenkmal wurde unter der Bezeichnung „Zwei alte Eichen vor dem Bahnhof Flammersfeld“ am 25. Februar 1982 in das Denkmalbuch des Landkreises Altenkirchen eingetragen. Die Rechtsverordnung, die damals von Landrat Dr. Beth unterschrieben wurde, begründet den Erhalt der Bäume mit ihrer besonderen Schönheit und ihrer Bereicherung des Landschaftsbildes. Zum damaligen Zeitpunkt amtierte Walter Müller als Ortsbürgermeister in Seelbach.