NATURGESCHICHTEN

DIE WALDEIGENTÜMER

Bund, Staat, Kommune (Körperschaften) und Privat

Ein Beitrag von Yvette Schäck

Blick vom Seelbacher Feld auf den Manchertskopf | Foto: Yvette Schäck

WÄLDER UND WALDEIGENTUM

DIE VIER ARTEN

Bundeswald

1,6 Prozent

Wald der Bundesrepublik Deutschland, überwiegend militärisch genutzt

Staatswald

25,6 Prozent

Wald des Landes Rheinland-Pfalz

Kommunalwald

46,1 Prozent

(Körperschaftswald) Wald, welcher Gemeinden, Städten und sonstigen Genossenschaften gehört

Privatwald

26,7 Prozent

Wald von Privatpersonen und Kirchen

Quelle: Landesforsten RLP

GEREGELTE FORSTWIRTSCHAFT

Staatswald

Staatswald in der Gemarkung Seelbach | Foto: Yvette Schäck

Staatswald in der Gemarkung Seelbach
Foto: Yvette Schäck

Staatswald in der Gemarkung Seelbach | Foto: Yvette Schäck

Staatswald in der Gemarkung Seelbach
Foto: Yvette Schäck

Der Staatswald in Rheinland-Pfalz geht auf die Zeit Napoleons zurück. Der Wald der bedeutenden Landesherren wurde zum Landeswald erklärt. Erste staatliche Forstorganisationen und eine geregelte Forstwirtschaft entstanden in der Kurpfalz zur Wende vom 18. zum 19. Jahrhundert.

Die großen Staatswaldgebiete liegen mehr im Bereich des Pfälzerwaldes.

In Seelbach und Bettgenhausen konnte sich jedoch über die Jahrhunderte mehr der Privat- und Kommunalwald halten.

GRÖßTE WALDBESITZANTEIL

Kommunalwald (Körperschaftswald)

In der Hobachsthäll: Interessentenwald in der Gemarkung Seelbach | Foto: Yvette Schäck

In der Hobachsthäll: Interessentenwald in der Gemarkung Seelbach 
Foto: Yvette Schäck

GRÖßTE WALDBESITZANTEIL

Kommunalwald (Körperschaftswald)

In der Hobachsthäll: Interessentenwald in der Gemarkung Seelbach | Foto: Yvette Schäck

In der Hobachsthäll: Interessentenwald in der Gemarkung Seelbach
Foto: Yvette Schäck

Der größte Waldbesitzer in Rheinland-Pfalz sind die Kommunen. Der hohe Gemeindewaldanteil von 47 Prozent stellt eine Besonderheit in Deutschland dar. Im Bundesdurchschnitt umfasst der Kommunalwald nur 20 Prozent der Waldfläche. Der hohe Gemeindewaldanteil in Rheinland-Pfalz geht auf Fränkische Siedlungen und die sogenannte „Allmende“ (meist unbeweglichem Gut) auf Gemeineigentum zurück. Vor allem im Norden von Rheinland-Pfalz konnten die Gemeinden ihr Eigentum bewahren.

Der „Kommunalwald“ enthält auch gemeinschaftlichen Waldbesitz sogenannter Körperschaften, wie zum Beispiel Haubergsgenossenschaften, Gehöferschaften, Interessentenwaldungen.

BESONDERHEIT IM WESTERWALD

Gemeinschaftswald

Eine besondere, historische Eigentumsform gibt es im Bereich des Westerwaldes: die Haubergs- und Markgenossenschaften, sowie Gehöfer- und Interessentenwaldungen. Deren Wald wird ebenfalls zum Körperschaftswald gezählt. Die Bürger einer Gemeinde verfügen nur über ein ideelles Eigentum am Wald. Das ideelle Eigentum spricht jedem Bürger Nutzungsrechte, insbesondere Brennholzrechte zu. Der einzelne Bürger kann aber nicht über einzelne Parzellen des Waldes eigenständig verfügen.

1955 | Gemeinschaftswald: Schälen und Schneiden von Faserholz | Foto: Wittig Bundesarchiv, Bild 183-30118-0002 /  CC BY-SA | Quelle: Wikimedia Commons

1955 | Gemeinschaftswald: Schälen und Schneiden von Faserholz
Foto: Wittig
Bundesarchiv, Bild 183-30118-0002 / CC BY-SA
Quelle: Wikimedia Commons

Die Entstehung des Markwaldes geht auf das alte Germanien zurück, wo die zunehmende Siedlungszahl eine Abgrenzung der Siedlungen und des Eigentums erforderlich machte. Der Markwald war nie so intensiv genutzt worden, weswegen er viele Jahrhunderte hindurch Gemeinschaftseigentum der Markgenossen blieb.

Die Blütezeit der Markgenossenschaften war das 13. und 14. Jahrhundert. Später gewannen die Landesherren größeren Einfluss auf sie. Letztendlich wurde den Markgenossenschaften nur noch die Nutzung des Waldes und der Weideflächen durch die Landesherren gestattet: Das Eigentum an Weide- und Waldland war auf die Landesherren übergegangen.

Die im Bereich Altenkirchen im Westerwald bestehenden Genossenschaftswälder gehen auf altes preußisches Recht zurück. Im Westerwald sind das die Haubergsordnungen aus den Jahren 1887 und 1890. Weiterhin gilt in den ehemaligen Regierungsbezirken Koblenz und Trier das preußische „Gesetz über gemeinschaftliche Holzungen“ von 1881. Deswegen sind diese besonderen Eigentumsformen auch nur im ehemaligen preußischen Teil von Rheinland-Pfalz zu finden.

 

ÜBER 100.000 WALDEIGENTÜMER

Privatwald

Zum Privatwald gehören in Rheinland-Pfalz der Wald der Kirchen und Privatpersonen.

In der Keifhecke: Privatwald in der Gemarkung Bettgenhausen | Foto: Yvette Schäck

In der Keifhecke: Privatwald in der Gemarkung Bettgenhausen
Foto: Yvette Schäck

In der Keifhecke: Privatwald in der Gemarkung Bettgenhausen | Foto: Yvette Schäck

In der Keifhecke: Privatwald in der Gemarkung Bettgenhausen
Foto: Yvette Schäck

Es gibt über 100.000 private Waldeigentümer. Deren Wälder sind allerdings im Durchschnitt nur zwischen 1 und 2 Hektar groß. Diese Zergliederung des Privatwaldbesitzes ist geschichtlich bedingt. Das Erbe wurde in der Vergangenheit real geteilt. Jeder Nachfahre erhielt den gleichen Anteil landwirtschaftlicher Nutzfläche und Wald.

Diese starke Zergliederung beeinträchtigt jedoch die Bewirtschaftung der Wälder. Um sie besser bewirtschaften zu können, schließen sich viele Waldbesitzer forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen an.

Quellenangaben

MINISTERIUM FÜR UMWELT, LANDWIRTSCHAFT, ERNÄHRUNG, WEINBAU UND FORSTEN: Landesforsten Rheinland-Pfalz 
https://www.wald-rlp.de/de/start-landesforsten-rheinland-pfalz/
Abgerufen: 27. März 2015

 

 

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