Leinenpflicht und Häufchenbeseitigung:

Ein Appell an Hundehalter in Seelbach

 

Hunde sind Freunde des Menschen, treue Beschützer, Spielgefährten. Deshalb möchte jeder Hundehalter seinem Vierbeiner reichlich Auslauf im Freien bieten. Nicht angeleint kann dies allerdings zu Schwierigkeiten führen: Jogger, Fahrradfahrer, Kinder, Spaziergänger und auch Mitbürger, die sich vor Hunden fürchten, könnten dadurch gefährdet werden. Ebenso besteht die Gefahr, dass Wildtiere gerissen werden.

In der gesamten Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld besteht Leinenpflicht. Die Gefahrenabwehrverordnung sieht vor, dass auf öffentlichen Straßen innerhalb bebauter Ortslagen Hunde nur angeleint geführt werden dürfen. Außerhalb bebauter Ortslagen sind sie umgehend und ohne Aufforderung anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern.

Liegengelassener Hundekot ist besonders unschön. Wer möchte schon fremde Haufen im eigenen Garten oder als Tretmine auf dem Gehweg haben? Der Gemeindearbeiter und die ehrenamtlichen Pflegeflächenpaten möchten die Grünflächen mähen, ohne sich dabei Arbeitskleidung und Arbeitsgeräte mit Hinterlassenschaften zu verschmutzen.

Dass Hundekot einfach in der Natur zergeht, ist ein Irrglaube, genauso wie der als kompostierbar beworbene Kotbeutel: Bei unseren Wetterverhältnissen verrotten sie nicht zu 100%, Mikroplastik-Verunreinigung im Freien verschlimmert sogar noch die Situation. Deshalb gehört der Kotbeutel unbedingt in den Restmülleimer.

Für ein besseres Miteinander: Bitte leinen Sie Ihren Hund an und entfernen Sie seine Hinterlassenschaften. Nehmen Sie Rücksicht, zeigen Sie Verantwortungsbewusstsein.

Ein Dankeschön von der Ortsgemeinde Seelbach

 

BEITRÄGE NACH JAHREN

 

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