DAS SIND WIR

Naturdenkmal

Schönheit und Bereicherung des Landschaftsbildes

Blick auf Seelbach | Foto: Wilfried Klein

ZWEI ALTE EICHEN VOR DEM EHEMALIGEN BAHNHOF FLAMMERSFELD

NATURDENKMAL

Naturdenkmale sind einzigartige und schützenswerte Gebilde der Natur. Oft dienen sie seltenen oder gefährdeten Tier- und
Pflanzenarten als Lebensraum, die auf spezifische Umweltbedingungen angewiesen sind. Sie erbringen wertvolle
Dienstleistungen, die für das menschliche Wohlergehen von großer Bedeutung sind, wie z. B. die Regulierung des Klimas und
die Bereitstellung von Erholungsmöglichkeiten. Darüber hinaus tragen sie zur wissenschaftlichen Forschung bei und helfen
dabei, ökologische Prozesse, Auswirkungen des Klimawandels oder Artenschutzmaßnahmen besser zu verstehen. Um ein
Naturdenkmal langfristig zu erhalten, sind regelmäßige Kontrollen und Pflegemaßnahmen notwendig.

Die beiden Stieleichen in Seelbach wurden 1982 erstmals durch die Untere Landespflegebehörde des Kreises Altenkirchen als Naturdenkmal ausgewiesen.

03.1982 | Verkündung im Staatsanzeiger der Rechtsverordnung über das Naturdenkmal in Seelbach | Quelle: Kreisverwaltung Altenkirchen, Bauleitplanung und Umweltschutz

03.1982 | Verkündung im Staatsanzeiger der Rechtsverordnung
über das Naturdenkmal in Seelbach | Quelle: Kreisverwaltung
Altenkirchen, Bauleitplanung und Umweltschutz

03.1982 | Verkündung im Staatsanzeiger der Rechtsverordnung
über das Naturdenkmal in Seelbach | Quelle: Kreisverwaltung
Altenkirchen, Bauleitplanung und Umweltschutz

03.1982 | Lageplan der beiden naturdenkmalgeschützten Stieleichen | Quelle: Kreisverwaltung Altenkirchen, Bauleitplanung und Umweltschutz

03.1982 | Lageplan der beiden naturdenkmalgeschützten
Stieleichen | Quelle: Kreisverwaltung Altenkirchen,
Bauleitplanung und Umweltschutz

03.1982 | Lageplan der beiden naturdenkmalgeschützten
Stieleichen | Quelle: Kreisverwaltung Altenkirchen,
Bauleitplanung und Umweltschutz

Die beiden denkmalgeschützten Stieleichen nach dem fachmännischen Pflegeschnitt | Foto: Yvette Schäck

Die beiden denkmalgeschützten Stieleichen nach dem fachmännischen Pflegeschnitt im August 2025 | Foto: Yvette Schäck

Die beiden denkmalgeschützten Stieleichen nach dem fachmännischen Pflegeschnitt im August 2025 | Foto: Yvette Schäck

AUGUST 2025
FACHMÄNNISCHE BAUMPFLEGEMAßNAHME FÜR NATURDENKMAL

„Naturdenkmal Nr. 55“ – so lautet die nüchterne Amtsbezeichnung für die beiden etwa 30 Meter hohen, 4,30 Meter stammumfassenden und rund 400 Jahre alten Stieleichen vor dem ehemaligen Bahnhof. Sie stehen dicht nebeneinander auf der Böschung der Wied neben der Brücke.

Am vergangenen 10. August brach ein dicker Ast mit einem Durchmesser von 67 cm aus der Krone und stürzte zu Boden. Ortsbürgermeisterin Anke Klein meldete den Schaden der zuständigen Naturschutzbehörde und ließ das Areal um das Bushaltehäuschen unverzüglich durch den Bauhof weiträumig absperren. Das Risiko, dass noch weitere Äste herabfallen könnten, war zu groß.

Nach Abstimmung mit Christian Heidtmann von der Abteilung Bauleitplanung und Umweltschutz der Kreisverwaltung Altenkirchen, wurde die Baumdienstfirma Jakob Nestle aus Werkhausen beauftragt,

einen Rückschnitt im Bereich der Schadstelle sowie einen Pflege- und Entlastungsschnitt an der verbleibenden Krone des Baumes mittels Steiger vorzunehmen. Eine Kontrolle der zweiten Eiche wurde ebenfalls durchgeführt. Die Arbeiten fanden am 26. August statt.

„Der Zustand der beschädigten Eiche hat sich seit dem letzten Pflegeschnitt im Jahr 2016 stark verschlechtert. Pilzbefall, zahlreiche Spechtlöcher und die Folgen mehrerer Trockenjahre zeugen davon.

Der Baum hat deutlich an Substanz verloren und es ist innerhalb der nächsten zehn Jahre mit seinem Absterben zu rechnen“, so das Gutachten der Experten. Um das Leben des Baumes zu verlängern und gleichzeitig seine Standortsicherheit zu gewährleisten, wurden jetzt Kronenäste und Totholz entfernt. Die gute Nachricht ist, dass die zweite Stieleiche, die näher an der Wied steht, eine bessere Gesundheit aufweist.

Der Aufwand für die Pflegemaßnahmen beläuft sich auf rund € 1.000, wovon die Untere Naturschutzbehörde ein Drittel übernimmt. Den Rest trägt die Ortsgemeinde als Eigentümerin des Grundstücks.

Das Naturdenkmal wurde unter der Bezeichnung „Zwei alte Eichen vor dem Bahnhof Flammersfeld“ am 25. Februar 1982 in das Denkmalbuch des Landkreises Altenkirchen eingetragen. Die Rechtsverordnung, die damals von Landrat Dr. Beth unterschrieben wurde, begründet den Erhalt der Bäume mit ihrer besonderen Schönheit und ihrer Bereicherung des Landschaftsbildes. Zum damaligen Zeitpunkt amtierte Walter Müller als Ortsbürgermeister in Seelbach.

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